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Landesarbeitsgericht Köln, 11 Sa 690/18

Datum:
11.09.2019
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
11. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 Sa 690/18
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2019:0911.11SA690.18.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 5 Ca 4159/18
Schlagworte:
Auslegung Sozialplan
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung im Übrigen und Zurückweisung der Anschlussberufung das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 20.09.2018– 5 Ca 4159/18 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 696,85 € brutto als weitere Abfindung nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.05.2018 zu zahlen.

2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 990,00 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.05.2018 zu zahlen.

3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

4. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger zu 54 % und der Beklagten zu 46 % auferlegt.

5. Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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