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Landesarbeitsgericht Köln, 9 Ta 13/18

Datum:
28.03.2018
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
9. Kammerr
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
9 Ta 13/18
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2018:0328.9TA13.18.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 2 Ca 1344/17
Schlagworte:
Prozesskostenhilfe; Mobilfunkkosten; Warmwasseraufbereitung mit Durchlauferhitzer; keine Berücksichtigung eines fiktiven Mietkostenanteils bei Mitbewohnern mit geringem Einkommen
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Kein Leitsatz

 
Tenor:

Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 04.09.2017 – 2 Ca 1344/17  – unter  Zurückweisung der Beschwerde im Übrigen teilweise abgeändert.

Dem Kläger wird für den ersten Rechtszug Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin Steffens-Wächter mit Wirkung ab dem 22.02.2017 und mit der Maßgabe bewilligt, dass er monatliche Raten in Höhe von 181,00 EUR zu zahlen hat.

Die Gebühr KV 8614 GKG wird nicht erhoben.

 
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