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Landesarbeitsgericht Köln, 7 Sa 794/17

Datum:
28.06.2018
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 Sa 794/17
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2018:0628.7SA794.17.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 20 Ca 2963/17
Schlagworte:
Betriebsbedingte Kündigung; Betriebsübergang; Insolvenzverwalter; Erwerberkonzept; Sozialauswahl; Gemeinschaftsbetrieb
Normen:
§§ 613 a, 728 BGB
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Wird über ein Unternehmen, das mit einem anderen Unternehmen zusammen einen Gemeinschaftsbetrieb unterhält, das Insolvenzverfahren eröffnet, löst sich der Gemeinschaftsbetrieb als solcher nach § 728 Abs.2 S.1 BGB auf, falls der Insolvenzverwalter nicht aktiv Maßnahmen zur Fortführung bzw. Neubegründung eines Gemeinschaftsbetriebs ergreift.

Einzelfall einer betriebsbedingten Kündigung durch einen Insolvenzverwalter auf der Grundlage eines sog. Erwerberkonzepts.

 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil desArbeitsgerichts Köln vom 30.08.2017 in Sachen20 Ca 2963/17 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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