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Landesarbeitsgericht Köln, 7 Sa 625/17

Datum:
19.04.2018
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 Sa 625/17
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2018:0419.7SA625.17.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 9 Ca 483/17
Schlagworte:
Abmahnung; Bestimmtheit; Dokumentationsfunktion
Normen:
§§ 611, 1004 BGB
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Wegen der sich regelmäßig auf mehrere Jahre erstreckenden Relevanz einer zur Personalakte genommenen Abmahnung müssen der Anlass und die Eigenart der beanstandeten Pflichtverletzung in tatsächlicher Hinsicht hinreichend konkret und bestimmt dargestellt werden, um über Jahre hinweg rekonstruierbar zu bleiben.

 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 21.06.2017 in Sachen9 Ca 483/17 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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