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Landesarbeitsgericht Köln, 7 Sa 470/17

Datum:
23.08.2018
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 Sa 470/17
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2018:0823.7SA470.17.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 19 Ca 6927/16
Nachinstanz:
Bundesarbeitsgericht, 10 AZN 149/19
Schlagworte:
Erfolgsabhängige Jahreszahlung; KonzernBV; Betriebstreue; Entgeltcharakter einer Sonderzahlung; Stichtagsregel; Synallagma; Sonderzahlung mit Mischcharakter; Unternehmensziele
Normen:
§ 611 BGB; § 341 a HGB
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1. Der in einer Betriebsvereinbarung begründete Anspruch auf Auszahlung einer variablen Erfolgsvergütung, die zumindest auch Entgeltcharakter hat, kann nicht von einer Stichtagsregel abhängig gemacht werden.

2. Zur Frage, welche Indizien für und gegen den Entgeltcharakter einer in einer Konzernbetriebsvereinbarung ausgelobten Jahressonderzahlung sprechen, die das Erreichen jährlich neu festzulegender Unternehmensziele zur Voraussetzung hat.

3. Schon die in der Präambel der KBV niedergelegte Intention, „die Arbeitnehmer am Unternehmenserfolg zu beteiligen“, spricht eher für den Entgeltcharakter der Sonderzahlung als für eine reine Betriebstreueleistung.

 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 21.04.2017 in Sachen 19 Ca 6927/16 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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