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Landesarbeitsgericht Köln, 7 Sa 267/18

Datum:
06.12.2018
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 Sa 267/18
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2018:1206.7SA267.18.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 14 Ca 5231/17
Schlagworte:
Mindestlohn; Betriebsübergang
Normen:
§ 1 MiLoG; § 613 a BGB
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Einzelfall zur Frage eines Betriebsübergangs und der Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns.

 
Tenor:

Auf die Berufung des Beklagten hin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 01.03.2018 in Sachen 14 Ca 5231/17 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.082,13 € brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.07.2017 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die weitergehende Berufung des Beklagten wird  zurückgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz haben der Kläger 90 % und der Beklagte 10 % zu tragen.

Die Kosten der Berufungsinstanz tragen die Parteien je zur Hälfte.

Die Revision wird  nicht  zugelassen.

 
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