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Landesarbeitsgericht Köln, 6 Sa 958/17

Datum:
02.03.2018
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 Sa 958/17
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2018:0302.6SA958.17.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Bonn, 4 Ca 184/17
Schlagworte:
Kündigungsschutzklage während der Wartezeit
Normen:
§ 1 KSchG, § 174 BGB, § 180 BGB
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Die Zurückweisung einer Kündigungserklärung nach § 174 BGB kommt nur in Betracht, wenn ausdrücklich das Fehlen der Originalvollmacht gerügt wird. Das allgemeine Bestreiten der Wirksamkeit der Kündigung und das Bestreiten der Vertretungsmacht des Kündigenden sind nicht ausreichend.

 
Tenor:

1.               Die Berufung wird zurückgewiesen.

2.               Der Kläger hat die Kosten der Berufung zu tragen.

3.               Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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