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Landesarbeitsgericht Köln, 6 Sa 943/17

Datum:
30.08.2018
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 Sa 943/17
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2018:0830.6SA943.17.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 12 Ca 8885/16
Schlagworte:
Leistungszulage, Widerruf, Ermessen
Normen:
§ 611 BGB, § 315 BGB
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Einzelfall zur Entscheidung des Arbeitgebers, eine in der Vergangenheit aufgrund einer tariflichen Ermessensklausel gezahlte Leistungszulage in Zukunft nicht mehr zu zahlen.

 
Tenor:

I.              Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 17.05.2017 - 12 Ca 8885/16 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst

1.              Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für das Jahr 2015 eine Leistungszulage in Höhe von 823,91 EUR brutto zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.12.2016.

2.              Im Übrigen wird die Klage abgewiesen

II.              Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen

III.              Die Kosten des Rechtsstreits hat zu 2/5 die Beklagte zutragen und zu 3/5 der Kläger

IV.              Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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