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Landesarbeitsgericht Köln, 6 Sa 203/18

Datum:
06.09.2018
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 Sa 203/18
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2018:0906.6SA203.18.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Siegburg, 1 Ca 1826/17
Schlagworte:
Zurückbehaltungsrecht, Herausgabeanspruch
Normen:
§ 394 BGB, § 850 c ZPO, § 387 BGB, § 273 BGB
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Einzelfall zur Unzulässigkeit einer Zurückbehaltung von geschuldetem Lohn wegen eines tatsächlich oder vermeintlich nicht zurückgegebenen Werkzeugkastens.

 
Tenor:

1.              Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 18.01.2018 - 1 Ca 1826/17 – wird zurückgewiesen.

2.              Die Kosten der Berufung hat die Beklagte zu tragen.

3.              Die Revision wird zugelassen ausschließlich mit Blick auf die Verzugspauschale in Höhe von 40,00 EUR.

 
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