Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landesarbeitsgericht Köln, 4 Ta 91/18

Datum:
07.09.2018
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 Ta 91/18
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2018:0907.4TA91.18.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 17 Ca 7827/16
Schlagworte:
Insolvenzverwalter, Insolvenzforderung, Gebühren
Normen:
§ 91 a ZPO, § 301 ZPO, § 38 InsO, § 55 InsO
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Jedenfalls in den Fällen, in denen in einem Rechtsstreit mit verschiedenen Streitgegenständen über einen Teil der Streitgegenstände durch rechtskräftiges Teil-Urteil i.S.d. § 301 ZPO, das für diese Streitgegenstände ein Endurteil i.S.d. § 318 ZPO darstellt, entschieden wurde, bevor überhaupt das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, stellen die hierauf beruhenden Gerichtsgebühren dann, wenn diese durch die Kostenentscheidung dem Insolvenzverwalter auferlegt werden, Insolvenzforderungen nach § 38 InsO und nicht Masseverbindlichkeiten nach § 55 InsO dar (hier wie Hessisches LAG, Beschluss vom 27.04.2005 – 17/13 Ta 573/04 –).

 
Tenor:

Die Beschwerde des Beklagten gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 07.02.2018 - 17 Ca 7827/16 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank