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Landesarbeitsgericht Köln, 9 Ta 176/17

Datum:
11.10.2017
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
9. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
9 Ta 176/17
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2017:1011.9TA176.17.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 2 Ca 1666/17
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
 
Tenor:

Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der die Bewilligung von Prozesskostenhilfe teilweise ablehnende Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 15.05.2017 – 2 Ca 1666/17 - in der Fassung des teilweise abhelfenden Beschlusses vom 11.08.2017 unter Zurückweisung der Beschwerde im Übrigen teilweise abgeändert.

Dem Kläger wird unter Beiordnung von Rechtsanwalt K h für den ersten Rechtszug derzeit ratenfreie Prozesskostenhilfe für einen Streitwert bis zu 8.550,00 EUR mit Wirkung ab dem 08.03.2017 bewilligt.

Eine Gebühr wird nicht erhoben.

 
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