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Landesarbeitsgericht Köln, 7 Sa 717/16

Datum:
18.05.2017
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 Sa 717/16
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2017:0518.7SA717.16.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 5 Ca 7405/15
Schlagworte:
Zulage für die Personen- und Warenkontrolle; Betriebsübergang; falsche Beklagte; Rubrumsberichtigung
Normen:
§ 8 LuftSiG; LohnTV für Sicherheitsdienstleistungen NRW vom 05.02.2015
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Eine Rubrumsberichtigung kommt nicht in Betracht, wenn der Kläger ein real existierendes und als solches exakt richtig bezeichnetes Unternehmen auf Zahlung und andere Leistungen verklagt und sich für einen außenstehenden Dritten wie das Gericht weder aus der Klagebegründung noch aus den der Klage beigefügten Anlagen Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der Kläger nicht dieses, sondern ein anderes Unternehmen in Anspruch nehmen will.

 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 02.06.2016 in Sachen5 Ca 7405/15 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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