Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landesarbeitsgericht Köln, 7 Sa 325/17

Datum:
23.11.2017
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 Sa 325/17
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2017:1123.7SA325.17.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 3 Ca 5138/16
Schlagworte:
Vergleich: Auslegung; empfangsbedürftige Willenserklärung; Zugang einer Willenserklärung; Empfangsbote
Normen:
§§ 130, 133, 157, 242 BGB; § 12 KSchG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1. Wird dem Arbeitnehmer in einem gerichtlichen Vergleich die Option eröffnet, den Fortbestand seines Arbeitsverhältnisses herbeizuführen, indem er „schriftlich gegenüber der Beklagten bis zum Ablauf des 04.05.2016 erklärt, dass er das Arbeitsverhältnis bei der Beklagten fortsetzen wird“, so muss die Erklärung, mit der die Option ausgeübt werden soll, der Beklagten spätestens am Tag des Fristablaufs im Sinne von § 130 Abs.1 S.1 BGB zugehen.

2. § 12 KSchG ist im Hinblick auf andere Übermittlungsarten als die „Aufgabe zur Post“ nicht analogiefähig.

 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 08.02.2017 in Sachen 3 Ca 5138/16 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht  zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank