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Landesarbeitsgericht Köln, 7 SaGa 5/17

Datum:
27.04.2017
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 SaGa 5/17
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2017:0427.7SAGA5.17.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 14 Ga 109/16
Schlagworte:
Einstweiliger Rechtsschutz; schwerbehinderter Stellenbewerber; Vorstellungsgespräch; Beamtenbesoldungsgruppe A 16; Bewerber- verfahrensanspruch; einschlägiger Hochschulabschluss; offensichtlich fehlende Eignung; vorläufige Stellenbesetzungssperre
Normen:
Art.33 GG; § 82 SGB IX
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Setzt ein öffentlicher Arbeitgeber in der Ausschreibung für eine Stelle entsprechend Beamtenbesoldungsgruppe A 16 voraus, dass der/die Bewerber/-in „ein erfolgreich abgeschlossenes, einschlägiges Hochschulstudium (Master bzw. Diplom/Universität) vorzugsweise in den Fachrichtungen Informatik, Wirtschaftsinformatik…“ vorzuweisen hat, so kann ein schwerbehinderter promovierter Wirtschaftswissenschaftler nicht ohne Einladung zu einem Vorstellungsgespräch als „offensichtlich fachlich ungeeignet“ aus dem Bewerberverfahren ausgeschlossen werden, weil er über kein „einschlägiges“ Hochschulstudium verfüge, wenn der Arbeitgeber zugleich auf die Plätze 1, 2 und 4 des vorläufigen Bewerberrankings Personen gesetzt hat, die überhaupt keinen Hochschulabschluss besitzen.

 
Tenor:

Auf die Berufung des Verfügungsklägers hin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 12.01.2017 in Sachen14 Ga 109/16 abgeändert:

Der Verfügungsbeklagten wird es vorläufig, längstens jedoch bis zu einer erstinstanzlichen Entscheidung in  der Hauptsache oder dem Abschluss  eines unter Einbeziehung des Klägers neu durchzuführenden Bewerbungsverfahrens untersagt, die Stelle „Leiterin/Leiter der Referatsgruppe II B – Basisdienste, fachliche Querschnittsanwendungen“ – Kennziffer Z 2 - – zu besetzen oder kommissarisch durch den/die im angegriffenen Auswahlverfahren bestplatzierte/n Endbewerber/in vorläufig zu besetzen.

Die Kosten des Verfahrens werden der Verfügungsbeklagten auferlegt.

 
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