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Landesarbeitsgericht Köln, 4 Sa 1057/14

Datum:
14.07.2017
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 Sa 1057/14
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2017:0714.4SA1057.14.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 18 Ca 2638/14
Schlagworte:
Kausalzusammenhang zwischen der Nichtleistung des Versorgungsschuldners im Zeitpunkt seiner Zahlungspflicht und dem später eintretenden Sicherungsfall
Normen:
§ 563 Abs. 2 ZPO; § 7 Abs. 1 a Satz 3 BetrAVG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Es bedarf eines Kausalzusammenhangs zwischen der Nichtleistung des Versorgungsschuldners im Zeitpunkt seiner Zahlungspflicht und dem später eintretenden Sicherungsfall (BAG, Urteil vom 20. September 2016 – 3 AZR 411/15).

Das Bestehen eines solchen Kausalzusammenhangs wurde aufgrund der Umstände des Einzelfalls bejaht.

 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 09. September 2014– 18 Ca 2638/14 – unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung, teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 28.452,51 € brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15. April 2014 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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