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Landesarbeitsgericht Köln, 2 Ta 10/17

Datum:
20.02.2017
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 Ta 10/17
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2017:0220.2TA10.17.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Bonn, 2 Ca 1602/16
Schlagworte:
Vergleichsmehrwert
Normen:
§ 33 RVG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Regelungen in einem Vergleich, die weder einen schon bestehenden Streit noch eine unmittelbar bevorstehende Kontroverse beilegen, erhöhen den Vergleichswert nicht. Sie sind entweder deklaratorisch in den Vergleichstext aufgenommen worden oder stellen einen Teil der Gegenleistung dar.

 
Tenor:

Die sofortige Beschwerde des Klägerprozessbe-vollmächtigten gegen den Gegenstands-wertfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Bonn vom 21.12.2016 - AZ 2 Ca 1602/16 - wird zurück gewiesen

 
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