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Landesarbeitsgericht Köln, 2 Sa 52/17

Datum:
10.07.2017
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 Sa 52/17
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2017:0710.2SA52.17.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Bonn, 7 Ca 1812/16
Schlagworte:
Versetzung, Entzug aller Arbeitsaufgaben
Normen:
§§ 16 GewO, 315 BGB
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Die vollständige Freistellung von Arbeitsaufgaben erfüllt nicht den Tatbestand einer individualrechtlichen Versetzung. Gegebenenfalls kann die Zuweisung von Arbeitsaufgaben im Sinne der Verpflichtung zur Ausübung des Direktionsrechts verlangt werden. Dies war vorliegend nicht Klagegegenstand.

 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 15.11.2016 – 7 Ca 1812/16 – abgeändert und die Klage abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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