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Landesarbeitsgericht Köln, 11 Sa 724/16

Datum:
22.02.2017
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
11. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 Sa 724/16
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2017:0222.11SA724.16.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 11 Ca 1040/16
Schlagworte:
Versorgungszusage, Teilwiderruf, Sanierung
Normen:
§ 7 BetrAVG a. F.
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Die Abschaffung des bis zum 31.12.1998 im BetrAVG vorgesehenen Sicherungsfalls der Ersetzung von Versorgungsleistungen wegen wirtschaftlicher Notlage hat zur Folge, dass eine Versorgungszusage nicht mehr wegen wirtschaftlicher Notlage (teilweise) widerrufen werden kann.

 
Tenor:

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 23.06.2016 – 11 Ca 1040/16 – wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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