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Landesarbeitsgericht Köln, 11 Sa 156/16

Datum:
22.02.2017
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
11. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 Sa 156/16
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2017:0222.11SA156.16.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 12 Ca 2979/15
Schlagworte:
Abmahnung, Versetzung
Normen:
§§ 242, 1004 BGB, 106 GewO
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Einzelfall

 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird unter Zurückweisung im Übrigen des Teilurteils des Arbeitsgerichts Köln vom 08.12.2015 – 12 Ca 2979/15 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Es wird festgestellt, dass die Versetzung der Klägerin vom 08.12.2015 rechtswidrig ist und die Beklagte verurteilt, die Klägerin als Kassenleiterin weiter zu beschäftigen.

Der Antrag auf Rücknahme und Entfernung der Abmahnung vom 17.02.2015 wird abgewiesen.

Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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