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Landesarbeitsgericht Köln, 9 TaBV 102/15

Datum:
01.02.2016
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
9. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
9 TaBV 102/15
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2016:0201.9TABV102.15.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 14 BV 321/15
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Kein Leitsatz

 
Tenor:

Auf die Beschwerde der Gesamtvertretung des fliegenden Personals  wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 03.12.2015 – 14 BV 321/15 – abgeändert.

Zum Vorsitzenden einer Einigungsstelle zum Regelungsgegenstand „Verkürzung der Frist zur Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf weniger als drei Tage“ wird Herr Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht B P bestellt.

Die Zahl der Beisitzer wird für jede Seite auf drei festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 9 10 11 12 13 14 15 16 19 20 21 22 23 24 25 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44
 

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