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Landesarbeitsgericht Köln, 8 Sa 324/16

Datum:
14.07.2016
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
8. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
8 Sa 324/16
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2016:0714.8SA324.16.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 2 Ca 3478/15
Schlagworte:
Urlaubsanspruch; Beerdigung; Arbeitsverhältnis; Tod; Arbeitnehmer
Normen:
§ 7 Abs. 4 BUrlG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Urlaubsansprüche erlöschen nicht, wenn das Arbeitsverhältnis durch den Tod des Arbeitnehmers endet. Der Urlaubsanspruch wandelt sich in einen Urlaubsabgeltungsanspruch zugunsten der Erben um (im Anschluss an Landesarbeitsgericht Düsseldorf Urteil vom 15.12.2015 – 3 Sa 21/15 -; gegen BAG Urteil vom 12. März 2013 – 9 AZR 532/11 - ).

 
Tenor:

1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 27.01.2016 – 2 Ca 3478/15 – wird zurückgewiesen.

2. Auf die Anschlussberufung des Klägers wird das Urteil hinsichtlich der Ziffern 2 und 3. abgeändert und wie folgt neu gefasst:

1)      Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, an die Erbengemeinschaft nach N H , bestehend aus dem Kläger und E He , eine Urlaubsabgeltung für 48 Urlaubstage von N H zu zahlen.

2)      Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

3. Die Revision wird zugelassen.

 
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