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Landesarbeitsgericht Köln, 7 Ta 396/15

Datum:
17.06.2016
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 Ta 396/15
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2016:0617.7TA396.15.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Aachen, 3 Ca 3264/15 h
Schlagworte:
Streitwert; Mehrvergleich; Miterledigung eines Verwaltungsverfahrens
Normen:
§ 33 RVG; § 42 GKG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Schließen die Parteien im Kündigungsschutzprozess eines schwerbehinderten Arbeitnehmers einen Vergleich, durch den auch ein noch beim Integrationsamt anhängiges Verwaltungsverfahren auf Erteilung der Zustimmung zu einer beabsichtigten weiteren Kündigung miterledigt wird, so kommt dieser Regelung ein Mehrwert zu, der mit einem Bruttomonatsgehalt angemessen, aber auch ausreichend bewertet ist.

 
Tenor:

Die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten des Beklagten gegen den Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Aachen vom 28.10.2015 in der Fassung des Teil-Abhilfe-Beschlusses vom 01.12.2015 wird zurückgewiesen.

 
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