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Landesarbeitsgericht Köln, 7 Ta 287/15

Datum:
28.01.2016
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 Ta 287/15
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2016:0128.7TA287.15.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 2 Ca 1510/15
Schlagworte:
PKH; Erforderlichkeit der Anwaltsbeiordnung
Normen:
§ 121 ZPO
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Ein Ausnahmefall, in welchem die Erforderlichkeit einer Anwaltsbeiordnung zu verneinen wäre, scheidet bereits dann aus, wenn es sich bei dem PKH-Antragsteller nicht ersichtlich um eine geschäftsgewandte Person handelt.

 
Tenor:

Auf die sofortige Beschwerde des Klägers hin wird der PKH-Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 20.05.2015 nebst Nicht-Abhilfe-Beschluss vom 21.08.2015 abgeändert:

Dem Kläger wird für das Verfahren Arbeitsgericht Köln2 Ca 1510/15 im Rahmen der ihm bewilligten ratenfreien PKH zur Wahrnehmung seiner Rechte Rechtsanwalt H C aus J beigeordnet.

 
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