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Landesarbeitsgericht Köln, 7 Sa 53/16

Datum:
01.09.2016
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 Sa 53/16
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2016:0901.7SA53.16.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 17 Ca 5676/15
Schlagworte:
Ordentliche Kündigung; Probezeit; Personalratsanhörung; subjektive Wertung; Flugbegleiter
Normen:
§ 1 KSchG; § 102 BetrVG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Gelangen die Personalverantwortlichen zu der subjektiven Bewertung, dass der sich in der Probezeit befindliche Arbeitnehmer für die ihm zugedachten Aufgaben nicht geeignet erscheint und die arbeitgeberseitigen Leistungs- und Verhaltensanforderungen nicht ausreichend erfüllt, muss dies gegenüber der Personalvertretung nicht näher objektiviert werden. Vielmehr genügt die Mitteilung der Einschätzung als solcher (so auch std. BAG-Rspr.).

 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 04.12.2015 in Sachen 17 Ca 5676/15 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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