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Landesarbeitsgericht Köln, 7 SaGa 17/16

Datum:
07.07.2016
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 SaGa 17/16
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2016:0707.7SAGA17.16.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Bonn, 5 Ga 14/16
Schlagworte:
Einstweilige Verfügung; untersagen einer Stellenbesetzung; Beförderung; "Vetternwirtschaft"; Anforderungsprofil; Bestenauslese
Normen:
Art. 33 GG; § 62 ArbGG; §§ 935, 940 ZPO
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Kann der Verfügungskläger schon nicht plausibel machen, dass er in eigener Person die Primärauswahlkriterien des in zulässiger Weise aufgestellten Anforderungsprofils für die ausgeschriebene Beförderungsstelle erfüllt, fehlt es an einem Verfügungsanspruch darauf, die Stellenbesetzung bis zum Abschluss des vom Verfügungskläger angestrengten Hauptsacheverfahrens zu unterlassen.

 
Tenor:

Die Berufung des Verfügungsklägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 20.04.2016 in Sachen5 Ga 14/16 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision ist nicht statthaft.

 
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