Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landesarbeitsgericht Köln, 4 Ta 99/16

Datum:
06.06.2016
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 Ta 99/16
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2016:0606.4TA99.16.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 16 Ca 1972/14
Schlagworte:
Streitwert, Kündigungsschutzklage gegen Veräußerer und Feststellungsklage gegen Erwerber
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Bei der streitwertmäßigen Bewertung einer Bestandsschutzklage gegen den Betriebsveräußerer und einer Feststellungs- bzw. Bestandsschutzklage gegen den Erwerber findet keine Erhöhung wegen der subjektiven Klagehäufung statt. Es sind für beide Anträge insgesamt nur drei Gehälter als Streitwert anzusetzen. Dieses gilt jedenfalls für die typischen Fälle, in denen eine betriebsbedingte Kündigung angegriffen wird.

 
Tenor:

Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 05.09.2014 – 16 Ca 1972/14 – abgeändert:

Der Streitwert für das Verfahren wird auf 14.529,89 €, der Streitwert für den Vergleich auf 17.951,80 € festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank