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Landesarbeitsgericht Köln, 4 Ta 85/16

Datum:
06.05.2016
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 Ta 85/16
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2016:0506.4TA85.16.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 14 Ca 8970/15
Schlagworte:
Streitwert, Mehrwert eines Vergleiches, Arbeitszeugnis
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Wird in einem Vergleich in einem Kündigungsrechtsstreit eine inhaltliche Regelung für das zu erteilende Arbeitszeugnis getroffen, in der mindestens die „Benotung“ des Führungs- und Leistungsverhaltens festgelegt ist, so führt das regelmäßig zu einem Mehrwert in Höhe eines Monatsgehaltes.

 
Tenor:

Auf die sofortige Beschwerde des Prozessbevollmächtigten des Klägers vom 11.03.2016 wird der Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 18.02.2016 abgeändert und wie folgt neu gefasst:

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18
 

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