Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landesarbeitsgericht Köln, 4 Ta 33/16

Datum:
09.03.2016
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 Ta 33/16
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2016:0309.4TA33.16.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 3 Ca 2827/15
Schlagworte:
Streitwert, Weiterbeschäftigungsantrag
Normen:
§ 45 GKG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Auf einen als unechten Hilfsantrag gestellten Weiterbeschäftigungsantrag findet § 45 GKG Anwendung, sodass er im Falle eines gerichtlichen Vergleichs entsprechend § 45 Abs. 4 GKG nicht streitwertmäßig erhöhend berücksichtigt wird, wenn der Vergleich nur die Beendigung des Arbeitsverhältnisses regelt, nicht aber eine Weiterbeschäftigung vorsieht (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung der Kammer und Anschluss an BAG 03.08.2011 – 2 AZR 668/10 -; 13.08.2014 – 2 AZR 871/12 -).

 
Tenor:

Auf die Beschwerde des Klägers wird der Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 10.09.2015 – 3 Ca 2827/15 – abgeändert:

Der Streitwert für das Verfahren und den Vergleich wird auf 9.900,00 € festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank