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Landesarbeitsgericht Köln, 4 Ta 27/16

Datum:
03.03.2016
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 Ta 27/16
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2016:0303.4TA27.16.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Aachen, 2 BVGa 4/15
Schlagworte:
Streitwert, Beschlussverfahren
Normen:
§§ 23, 33 RVG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Der Streitwert für einen Antrag auf Freistellung eines Gesamtbetriebsratsmitglieds zum Besuch einer Gesamtbetriebsratssitzung ist nicht mit dem für die Zeit der Freistellung zu zahlenden Entgelt, sondern nach den Vorschriften des § 23 Abs. 3S. 2 RVG festzusetzen (hier in einem einstweiligen Verfügungsverfahren:2.500,00 €).

 
Tenor:

Auf die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Beteiligten zu 1) und 2) wird der Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Aachen vom 04.01.2016 abgeändert:

Der Streitwert wird auf 2637,00 € festgesetzt.

 
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