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Landesarbeitsgericht Köln, 4 Ta 177/16

Datum:
19.08.2016
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 Ta 177/16
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2016:0819.4TA177.16.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 11 BV 285/13
Schlagworte:
Streitwert, Zustimmungsersetzung nach § 99 BetrVG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Beantragt der Arbeitgeber festzustellen, dass die Zustimmung des Betriebsrats zur Einstellung eines Arbeitnehmers mangels eines ordnungsgemäßen Widerspruchs als erteilt gilt, und hilfsweise, für den Fall eines doch ordnungsgemäßen Widerspruchs, die Zustimmung des Betriebsrats zur Einstellung zu ersetzen, so ist der Streitwert einheitlich für beide Anträge, mit denen im Wesentlichen das gleiche Interesse verfolgt wird, nach dem Hilfswert festzusetzen (vgl. LAG Köln, 16.02.2008 – 9 Ta 537/08 – juris).

 
Tenor:

Die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten der Antragsgegnerin gegen den Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 12.05.2014 wird zurückgewiesen.

 
12 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
 

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