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Landesarbeitsgericht Köln, 4 Ta 145/16

Datum:
14.07.2016
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 Ta 145/16
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2016:0714.4TA145.16.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Aachen, 7 Ca 4213/15
Schlagworte:
Streitwert, Vergleichsmehrwert
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Kommt einer Ausgleichsklausel nur ein klarstellender Charakter zu, rechtfertigt dies regelmäßig nicht die Annahme eines Vergleichsmehrwerts. Im Übrigen ist darauf abzustellen, mit welcher Wahrscheinlichkeit noch künftige Forderungen auftreten werden. Die Gefahr einer Verwirklichung der künftigen Forderung bzw. die Gefahr der ernstlichen und erfolgreichen Inanspruchnahme kann im Einzelfall aber so unwahrscheinlich sein, dass der Ausgleichsklausel jede selbständige wirtschaftliche Bedeutung fehlt.

 
Tenor:

Die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten des Klägers gegen den Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Aachen vom 14.04.2016 wird zurückgewiesen.

 
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