Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landesarbeitsgericht Köln, 12 Sa 700/15

Datum:
02.02.2016
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
12. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
12 Sa 700/15
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2016:0202.12SA700.15.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 2 Ca 10489/13
Schlagworte:
Eingruppierung, AVR, leitender Oberarzt, ständiger Vertreter
Normen:
Anlage 30 AVR
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1. Leitende Oberärztin/leitender Oberarzt ist diejenige Ärztin/derjenige Arzt, der/dem die ständige Vertretung der leitenden Ärztin/des leitenden Arztes (Chefärztin/Chefarzt) vom Dienstgeber ausdrücklich übertragen worden ist. Leitende Oberärz-tin/leitender Oberarzt ist nur diejenige Ärz-tin/derjenige Arzt, die/der die leitende Ärztin/den leitenden Arzt in der Gesamtheit ihrer/seiner Dienst-aufgaben vertritt. Das Tätigkeitsmerkmal kann daher innerhalb einer Klinik in der Regel nur von einer Ärz-tin/einem Arzt erfüllt werden.

2. Das Eingruppierungsmerkmal stellt klar, dass das Tätigkeitsmerkmal in einer Klinik in der Regel nur von einem Arzt erfüllt werden kann.

3. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Tarifmerkmal der „ständigen Vertretung“ genügt nicht die bloße Vertretung im Falle der Abwesenheit oder der Verhinderung des Vertretenen wegen Krankheit, Urlaub oder aus sonstigen Gründen. Vielmehr muss der ständige Vertreter dessen Aufgaben auch bei dienstlicher Anwesenheit des Vertretenen, mit anderen Worten, neben diesem, wahrnehmen können.

4. Die „ständige Vertretung“ in Anwesenheit des Chefarztes beschränkt sich nicht auf Fälle der Verhinderung, sondern umfasst auch die dauerhafte Übernahme von Führungs- und Leitungsaufgaben bei dessen Anwesenheit.

 
Tenor:

1.              Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 3. Dezember 2014- 2 Ca 10489/13 - wird zurückgewiesen.

2.              Der Kläger hat die Kosten der Berufung zu tragen.

3.              Die Revision wird nicht zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank