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Landesarbeitsgericht Köln, 11 Sa 987/15

Datum:
22.06.2016
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
11. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 Sa 987/15
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2016:0622.11SA987.15.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Siegburg, 4 Ca 1446/14
Nachinstanz:
Bundesarbeitsgericht, 2 AZN 833/16
Schlagworte:
verhaltensbedingte Kündigung, Auflösungsantrag
Normen:
§§ 1 II, 9, 10 KSchG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Einzelfall

 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers und auf den Auflösungsantrag der Beklagten wird unter Zurückweisung im Übrigen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 05.08.2015 – 4 Ca 1446/14 G – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien weder durch die außerordentliche Kündigung noch durch die ordentliche Kündigung der Beklagten vom 12.05.2014 aufgelöst worden ist.

Auf Antrag der Beklagten wird das Arbeitsverhältnis zum 30.06.2014 aufgelöst und die Beklagte verurteilt, an den Kläger eine Abfindung in Höhe von 15.000,00 € brutto zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zu erteilen.

Der Kläger wird auf die Widerklage hin verurteilt, an die Beklagte 1.069,30 € nebst Zinsen in Höhe von5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 03.09.2014 zu zahlen.

Im Übrigen werden Klage und Widerklage abgewiesen.

Die Kosten erster Instanz werden dem Kläger zu 79 % und der Beklagten zu 21 % auferlegt. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 86 % und die Beklagte zu 14 %.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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