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Landesarbeitsgericht Köln, 11 Sa 883/15

Datum:
13.04.2016
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
11. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 Sa 883/15
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2016:0413.11SA883.15.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 2 Ca 7238/14
Schlagworte:
Kündigung, Gemeinschaftsbetrieb
Normen:
§ 23 KSchG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Einzelfall

 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung der Anschlussberufung des Klägers das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 08.07.2015 – 2 Ca 7238/14 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage und die Widerklage werden abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger zu ¾ und die Beklagte zu ¼. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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