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Landesarbeitsgericht Köln, 7 Ta 414/14

Datum:
12.03.2015
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 Ta 414/14
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2015:0312.7TA414.14.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 19 Ca 5511/14
Schlagworte:
Rechtsweg; rechtlicher Zusammenhang; unmittelbar wirtschaftlicher Zusammenhang
Normen:
§ 2 Abs.1 Nr.4 a ArbGG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Einzelfall zur Frage der Rechtswegzuständigkeit für eine Klage auf Darlehnsrückzahlung zwischen ehemaligen Lebensgefährten, die außerdem auch durch ein Arbeitsverhältnis verbunden waren.

 
Tenor:

Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten hin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 19.09.2014 über die Rechtswegzuständigkeit der Arbeitsgerichtsbarkeit aufgehoben:

Der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten ist nicht eröffnet.

Der Rechtsstreit wird an das sachlich und örtlich zuständige Amtsgericht Köln verwiesen.

 
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