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Landesarbeitsgericht Köln, 7 Ta 413/14

Datum:
13.05.2015
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 Ta 413/14
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2015:0513.7TA413.14.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Bonn, 1 Ca 1779/13
Schlagworte:
Insolvenzforderung; Kostenerstattungsanspruch
Normen:
§ 38 InsO
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Der prozessuale Kostenerstattungsanspruch besteht rechtlich selbständig neben dem materiell-rechtlichen Erstattungsanspruch. Er entsteht aufschiebend bedingt erst mit Prozessbeginn und stellt deshalb nur dann eine Insolvenzforderung i.S.v. § 38 InsO dar, wenn der Prozess vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begonnen hat (Anschluss an BGH NJW-RR 2014, 1079 f.).

 
Tenor:

Die sofortige Beschwerde des Beklagten gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Bonn vom 19.09.2014 in der Fassung des Nichtabhilfe-Beschlusses vom 27.11.2014 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

 
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