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Landesarbeitsgericht Köln, 7 Ta 314/15

Datum:
19.11.2015
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 Ta 314/15
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2015:1119.7TA314.15.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Aachen, 4 Ca 1469/14
Schlagworte:
Nachweis über die wesentlichen Vertragsbedingungen; Zwangsvollstreckung; Zwangsgeld
Normen:
§ 2 NachwG; § 888 ZPO
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1. Die in § 2 Abs.1 S. 2 Nr. 1 – 10 NachwG aufgeführten wesentlichen Vertragsbedingungen müssen nicht notwendig in einem einheitlichen Dokument nachgewiesen werden.

2. Dafür, ob ein tenorierter Anspruch auf Erteilung eines Nachweises gemäß § 2 Abs.1 NachwG erfüllt ist oder nicht, ist es unerheblich, ob der Arbeitgeber die bestehenden Arbeitsvertragsbedingungen in seiner Nachweisniederschrift allesamt inhaltlich korrekt wiedergegeben hat.

 
Tenor:

Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Aachen vom 25.08.2015 in der Fassung des Nicht-Abhilfe-Beschlusses vom 22.09.2015 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

 
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