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Landesarbeitsgericht Köln, 7 Ta 150/15

Datum:
29.07.2015
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 Ta 150/15
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2015:0729.7TA150.15.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 4 Ca 4310/14
Schlagworte:
Mehrvergleich; Abfindung; verlängerte Kündigungsfrist; Freistellung
Normen:
§ 33 RVG; § 42 GKG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1) Nehmen die Parteien den Vergleichsschluss in einem Zahlungsrechtsstreit zum Anlass, sich auch auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu verständigen, rechtfertigt dies regelmäßig einen Vergleichsmehrwert, im Zweifel in Höhe eines Vierteljahresverdienstes.

2) Gewährt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im Rahmen eines solchen Beendigungsvergleichs anstatt einer Abfindung eine verlängerte Kündigungsfrist mit bezahlter Freistellung, wirkt sich dies nicht zusätzlich streitwerterhöhend aus.

 
Tenor:

Die sofortige Beschwerde der Prozessbe-vollmächtigten des Klägers gegen den Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 26.03.2015 wird zurückgewiesen.

 
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