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Landesarbeitsgericht Köln, 7 TaBV 38/14

Datum:
16.04.2015
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 TaBV 38/14
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2015:0416.7TABV38.14.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Siegburg, 2 BV 32/13
Schlagworte:
Mitbestimmung; Eingruppierung; Information des Betriebsrats; vertrauensvolle Zusammenarbeit
Normen:
§§ 2, 99 BetrVG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

- Parallelfall zu 7 TaBV 17/14 -

 
Tenor:

Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1) hin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Siegburg vom 26.02.2014 in Sachen 2 BV 32/13 abgeändert:

Dem Beteiligten zu 2) wird aufgegeben, die Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung des Arbeitnehmers E S einzuholen und hierbei die standardisierte Unterlage „Tätigkeitsdarstellung und Bewertung“ vollständig, einschließlich des Abschnitts „Tariflich geforderte tätigkeitsbezogene Anforderungen“, vorzulegen

und für den Fall der Zustimmungsverweigerung ein Zustimmungsersetzungsverfahren beim Arbeits- gericht einzuleiten.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

 
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