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Landesarbeitsgericht Köln, 7 TaBV 17/14

Datum:
16.04.2015
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 TaBV 17/14
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2015:0416.7TABV17.14.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Siegburg, 1 BV 28/13
Schlagworte:
Mitbestimmung; Eingruppierung; Information des Betriebsrats; vertrauensvolle Zusammenarbeit
Normen:
§§ 2, 99 BetrVG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Zur vollständigen Information des Betriebsrats bei der Anhörung zu einer Ein- oder Umgruppierung nach § 99 BetrVG gehört auch die Erläuterung der Subsumtion, der zufolge der /die betroffene Arbeitnehmer/in nach Meinung des Arbeitsgebers in eine bestimmte Vergütungsgruppe einzugruppieren ist. Erstellt der Arbeitgeber hierzu routinemäßig vor jeder Ein- oder Umgruppierungsentscheidung entsprechende Formulare, hat er diese auch dem Betriebsrat vorzulegen.

 
Tenor:

Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1) hin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Siegburg vom 23.01.2014 in Sachen 1 BV 28/13 abgeändert:

Dem Beteiligten zu 2) wird aufgegeben, die Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung des Arbeitnehmers Kai Lucas einzuholen und hierbei die standardisierte Unterlage „Tätigkeitsdarstellung und Tätigkeitsbewertung“ vollständig, einschließlich des Abschnitts „Tariflich geforderte tätigkeits-bezogene Anforderungen“, vorzulegen, und für den Fall der Zustimmungsverweigerung ein Zustimmungsersetzungsverfahren beim Arbeits- gericht einzuleiten.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

 
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