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Landesarbeitsgericht Köln, 7 Sa 737/14

Datum:
25.06.2015
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 Sa 737/14
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2015:0625.7SA737.14.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 12 Ca 5923/13
Schlagworte:
Entgeltfortzahlung; Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung; Beweiswert einer AU
Normen:
§ 3 EFZG; § 115 SGB X; § 108 GewO; § 615 BGB; §§ 92 Abs.2 Nr.1, 344 ZPO
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Einzelfall zu den Anforderungen an die Erschütterung des Beweiswertes einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

 
Tenor:

Auf den Einspruch der Beklagten hin wird das Versäumnisurteil des LAG Köln vom 15.01.2015 teilweise aufgehoben:

Auf die Berufung der Beklagten hin wird die Vergütungsforderung des Klägers für den Monat Juni 2013 in Höhe von 376,17 € brutto und 96,68 € netto, jeweils nebst anteiliger Zinsen, abgewiesen. Ziffer 3 des arbeitsgerichtlichen Urteilstenors wird demnach wie folgt neu gefasst:

„3. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.880,83 € brutto sowie 483,39 € netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.07.2013 zu zahlen.“

Im Übrigen bleibt das Versäumnisurteil vom 15.01.2015 aufrechterhalten.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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