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Landesarbeitsgericht Köln, 7 Sa 638/14

Datum:
09.07.2015
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 Sa 638/14
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2015:0709.7SA638.14.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Aachen, 8 Ca 1763/13 d
Nachinstanz:
Bundesarbeitsgericht, 9 AZN 3/16
Schlagworte:
Aufwandsentschädigung; Fahrtkostenerstattung; häuslicher Arbeitsplatz; Wohnsitz; Dienstsitz
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1. Ein Arbeitnehmer, der - wenn auch mit Billigung des Arbeitgebers – einen Teil seiner Arbeit zuhause verrichtet, obwohl er diese auch im Betrieb ausführen könnte, hat regelmäßig keinen Anspruch auf Entschädigung des Aufwands, den das Vorhalten des häuslichen Arbeitsplatzes mit sich bringt.

2. Der Umstand, dass eine abstrakt-generelle Ausnahmeregelung nicht in jedem Einzelfall irrtumsfrei praktiziert wurde, führt nicht zu dem Anspruch eines Arbeitnehmers auf „Gleichbehandlung im Irrtum“.

 
Tenor:

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 21.01.2014 in Sachen 8 Ca 1763/13 d wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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