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Landesarbeitsgericht Köln, 7 Sa 304/15

Datum:
08.10.2015
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 Sa 304/15
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2015:1008.7SA304.15.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Siegburg, 2 Ca 2643/14
Schlagworte:
Tagesarbeitszeit; Direktionsrecht; billiges Ermessen; Maßregelungsverbot; Mehrarbeit
Normen:
§ 106 GewO; §§ 611, 612 a BGB
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Bei der Festlegung der Tagesarbeitszeit im Wege des Direktionsrechts nach § 106 GewO hat der Arbeitgeber billiges Ermessen walten zu lassen. Nennt er nachvollziehbare betriebliche Gründe für seine Weisung, ist es Sache des Arbeitnehmers darzulegen, welche billigenswerten persönlichen Interessen der Weisung entgegenstehen. Die Einschätzung, welche Arbeitszeitregelung für den Betriebsablauf sinnvoller erscheint, fällt dabei in die unternehmerische Entscheidungsfreiheit des Arbeitgebers.

 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 21.01.2015 in Sachen2 Ca 2643/14 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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