Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landesarbeitsgericht Köln, 7 Sa 217/15

Datum:
20.08.2015
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 Sa 217/15
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2015:0820.7SA217.15.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 10 Ca 2160/14
Nachinstanz:
Bundesarbeitsgericht, 2 AZN 131/16
Schlagworte:
Gefahrguttransportfahrer; Schlafapnoe; Betriebsarzt; Fahrtauglichkeit; gesundheitliche Bedenken; Prozessbetrug; G-25-Untersuchung; ärztliche Schweigepflicht
Normen:
§ 626 BGB; § 102 BetrVG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1) Es erscheint zweifelhaft, konnte im zu entscheidenden Fall aber dahingestellt bleiben, ob die ärztliche Schweigepflicht es einem Betriebsarzt verbietet, das Ergebnis einer Untersuchung über die gesundheitliche Eignung eines Arbeitnehmers als Fahrer von Gefahrguttransporten (sog. G-25-Untersuchung), welches lautete: „befristete gesundheitliche Bedenken“, auch ohne Einwilligung des Arbeitnehmers dem Arbeitgeber mitzuteilen.

2) Jedenfalls stellt es einen schweren Arbeitsvertragsverstoß dar, der eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen kann, wenn der Arbeitnehmer selbst das Ergebnis der Untersuchung dem Arbeitgeber verschweigt und in mehreren Arbeitsgerichtsverfahren und –instanzen sogar die Existenz eines betriebsärztlichen Votums wahrheitswidrig leugnet.

 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 04.12.2014 in Sachen 10 Ca 2160/14 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank