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Landesarbeitsgericht Köln, 7 Sa 1206/14

Datum:
21.05.2015
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 Sa 1206/14
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2015:0521.7SA1206.14.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 1 Ca 9575/13
Schlagworte:
Abschiedsprämie; betriebliche Übung; Gleichbehandlung; Altersteilzeit; Blockmodell; Abfindung
Normen:
§ 4 TzBfG; § 10 TV FlexÜ der Metall- und Elektroindustrie NRW vom 01.01.2010
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Es verstößt gegen § 4 Abs.1 S.1 TzBfG und § 10 Abs.1 S.1 TV FlexÜ, wenn ein Arbeitgeber im Rahmen einer betrieblichen Übung allen Arbeitnehmern, die aus einem „aktiven Arbeitsverhältnis“ heraus unmittelbar in die gesetzliche Altersrente wechseln, zur Belohnung ihrer Betriebstreue eine sog. Abschiedsprämie zahlt, solchen Arbeitnehmern, die aus einem Altersteilzeitvertrag im Blockmodell heraus in Altersrente gehen, aber nicht.

 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers hin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 07.11.2014 in Sachen1 Ca 9575/13 abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.300,00 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.08.2013 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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