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Landesarbeitsgericht Köln, 5 Ta 36/15

Datum:
13.02.2015
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5 Ta 36/15
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2015:0213.5TA36.15.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Bonn, 3 Ca 2720/14
Schlagworte:
Streitwert für Regelungen in einem Vergleich zur Beillegung eines Kündigungsrechtsstreits
Normen:
§ 42 GKG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1. Regelungen in einem Vergleich zur Beilegung eines Kündigungsrechtsstreits können nur dann streitwerterhöhend berücksichtigt werden, wenn sie Streitpunkte betreffen, über den sich die Parteien unabhängig vom Streit über die Wirksamkeit der Kündigung auseinandergesetzt haben.

    2. Im konkreten Fall waren daher die in dem Vergleich zu folgenden Punkten getroffenen Regelungen nicht streitwerterhöhend zu berücksichtigten:

- Freistellung

- Outplacement – Maßnahme

- Zeugnis

- Bonus

 
Tenor:

Die Beschwerde des Klägervertreters gegen den Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Bonn vom 29.12.2014 – 3 Ca 2720/14 – wird zurückgewiesen.

 
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