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Landesarbeitsgericht Köln, 4 Ta 347/14

Datum:
21.01.2015
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 Ta 347/14
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2015:0121.4TA347.14.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 2 Ca 4686/14
Schlagworte:
Streitwert, Zwischenzeugnis
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Der Streit um den Inhalt eines Zwischenzeugnisses ist mit einem Monatsbruttoentgelt zu bewerten. Die bisherige Rechtsprechung der Kammer (Bewertung mit einem halben Monatsbruttoentgelt) wird aufgegeben.

 
Tenor:

Auf die sofortige Beschwerde des Prozessbevollmächtigten der Klägerin wird der Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Köln vom18. August 2014 – 2 Ca 4686/14 – abgeändert:

Der Streitwert für das Verfahren und den Vergleich wird auf 2.200,00 € festgesetzt.

 
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