Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landesarbeitsgericht Köln, 4 Ta 105/15

Datum:
19.03.2015
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 Ta 105/15
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2015:0319.4TA105.15.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Aachen, 1 Ca 4029/14
Schlagworte:
Prozesskostenhilfe
Normen:
§ 87 Abs. 1 ZPO, § 121 Abs. 2 ZPO
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Bei § 121 Abs. 2 ZPO kommt es für die Feststellung, ob der Gegner durch einen Anwalt vertreten ist, darauf an, ob zu dem Zeitpunkt, zu dem die Prozesskostenhilfe zu bewilligen oder bewilligt ist, die anwaltliche Vertretung des Gegners noch gemäߧ 87 Abs. 1 ZPO gegenüber der antragstellenden Partei wirksam ist.

 
Tenor:

Auf die sofortige Beschwerde des Beklagten wird der Prozesskostenhilfebeschluss des Arbeitsgerichts Aachen vom 08.01.2015 dahingehend abgeändert, dass dem Beklagten mit Wirkung vom 11.11.2014 Rechtsanwalt B beigeordnet wird.

 
1 2 3 4 5 6 7 8
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank