Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landesarbeitsgericht Köln, 2 Sa 1090/14

Datum:
04.05.2015
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 Sa 1090/14
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2015:0504.2SA1090.14.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 12 Ca 8522/13
Schlagworte:
Befristung, sachlicher Grund, Schwangerschaft
Normen:
§ 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 TzBfG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Die Befristung von Arbeitsverträgen zur Vertretung erkrankter Lehrer jeweils vom Beginn der Schulferien bis zum Beginn der nächsten Schulferien ist, soweit nicht wegen der Gesamtdauer der Befristungen und der Anzahl der befristeten Verträge von institutionellem Missbrauch auszugehen ist, nicht zu beanstanden.

Die Befristung wird nicht dadurch unwirksam, dass die Vertretungskraft schwanger ist. Dauert der Vertretungsbedarf an, muss sich die Schwangere auf die Folgevertretung bewerben und darf hierbei nicht diskriminierend von der Auswahl ausgeschlossen werden. Fehlt es an einer solchen Bewerbung, hat dies auf die Überprüfung des sachlichen Grundes der Vertretungsbefristung keinen Einfluss.

 
Tenor:

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 02.09.2014 – 12 Ca 8522/13 – wird auf deren Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank