Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landesarbeitsgericht Köln, 1 Ta 231/15

Datum:
07.10.2015
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 Ta 231/15
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2015:1007.1TA231.15.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Aachen, 7 Ca 3698/12
Schlagworte:
- Abänderung der Prozesskostenhilfeentscheidung - Verbraucherinsolvenzverfahren
Normen:
- § 120 Abs. 4 ZPO (a. F.), § 120 a ZPO - § 240 ZPO - §§ 304 ff InsO
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Das Prozesskostenhilfeverfahren wird nicht nach § 240 ZPO durch die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens unterbrochen.

Im Rahmen eines Verbraucherinsolvenzverfahrens verbleibt dem Schuldner angesichts der allgemeinen Pfändungsfreigrenzen von seinem Einkommen ein Betrag, der von dem Insolvenzverfahren nicht erfasst wird. Insoweit kann eine Ratenzahlungsanordnung in Betracht kommen.

 
Tenor:

Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird

                            Beschluss des Arbeitsgerichts Aachen vom

                            27.03.2015 (7 Ca 3698/12) aufgehoben und die

                            Prozesskostenhilfe weiterhin ratenfrei gewährt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank